Seeordnung

1.) Das Angeln ist nur mit gültiger Tages-/Nachtkarte erlaubt. Für jede nicht bezahlte Rute wird eine Gebühr von 50.- € erhoben.

2.) Angelkarten sind nicht Übertragbar.

3.) Jeder Fisch ist zu keschern und sofort waidgerecht zu töten..

4.) Das Befahren des Geländes darf nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO!

5.) Es dürfen keine lebenden Köderfische verwendet werden (Tierschutzgesetz).

6.) Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Jeder entsorgt seinen produzierten Müll selbst! Auch gebrauchte Angelsehne ist Müll. Für das NICHT einhalten wird eine Gebühr von 100€ erhoben!

7.) Jegliches Anfüttern und Angeln mit Futterkörben, sowie das Senken ist untersagt.

8.) Es ist immer der gültige Jahresfischereischein mitzuführen.

9.) Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen:  Unterfangkescher, Hakenlöser, Messer, Fischtöter und Zentimetermaß.

10.) Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Grillgeräte müssen mind. 20 cm Abstand vom Boden haben. Der  Grill ist ständig unter Beobachtung zu halten. Der Angler haftet für die vom Grill angerichteten Schäden. Die Grillkohle sowie sonstiges  Grillzubehör gehören entsprechend entsorgt.

11.) Fische, wie Graskarpfen , Spiegelkarpfen , Störe etc. über 10 KG gelten als Pflege Fische des Angelsees und MÜSSEN im See bleiben! 

12.) Das Anlegen und betreiben von Feuerstellen ist untersagt.